Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der LHG
1.1 Die LHG nimmt Ihren Buchungswunsch auf und leitet ihn an den von Ihnen ausgesuchten BHB weiter. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die LHG als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3 Die LHG, bzw. die Buchungsstelle haben ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
1.4 Im Internet können Sie jederzeit vollautomatisch die Buchung nach Ihren eigenen Wünschen per E-Mail tätigen. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesandt.
2. Rücktritt
2.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an der LHG - nicht an den Beherbergungsbetrieb !!! - zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
2.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt pauschal angesetzt werden können:
| Bei Übernachtung/Frühstück | 10 % |
| Bei Halbpension | 20 % |
| Bei Vollpension | 40 % |
| des vereinbarten Gesamtpreises. | |
2.3 Die von der LHG vermittelten Betriebe haben sich jedoch bereit erklärt, bei Buchungen über das System Eurosoft nur die nachfolgenden Pauschalsätze zu berechnen und zwar, jeweils bis zum Eingang einer Rücktrittserklärung vor Belegungsbeginn, in Prozent des Gesamtpreises für Aufenthalt und Verpflegung:
Bei Unterkünften in Hotels, Pensionen und Gasthöfen:
| Bis 31. Tag vor Reisebeginn | 15 % |
| Bis 21. Tag vor Reisebeginn | 20 % |
| Bis 11. Tag vor Reisebeginn | 40 % |
| Bis 3. Tag vor Reisebeginn | 50 % |
| danach und bei Nichtanreise | 80 % |
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
| Bis zum 45. Tag vor Belegungsbeginn | 15 % (mindestens 25,00) |
| Bis zum 31. Tag vor Belegungsbeginn | 30 % |
| Bis zum 21. Tag vor Belegungsbeginn | 60 % |
| danach | 80 % |
des Gesamtaufenthaltspreises (einschließlich Nebenleistungen)
2.4 Dem Gast ist es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die Pauschalen gelten auch dann nicht, falls der Gast danach schlechter gestellt wäre als nach der in Ziffer 2.2 wiedergegebenen Regelung.
2.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
3. Preise/Leistungen
Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich pro Person und Übernachtung/Frühstück, bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind Ortsabgaben, wie z.B. die Kurtaxe, die obligatorisch vor Ort gezahlt werden muss und . soweit ausgewiesen . variable Nebenkosten, wie z.B. Stromverbrauch bei Ferienwohnungen. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
4. Bezahlung, Umbuchung
4.1 Die nachfolgend wiedergegebene Zahlungsabwicklung gilt für alle Buchungsarten, auch bei Buchungen über das Internet. Zahlungen durch Scheck oder Kreditkarte sind bei Internetbuchungen nicht möglich.
4.2 Sollte der Zeitraum zwischen Ihrer Buchung und dem Reiseantritt größer als 24 Tage sein erhalten Sie eine Buchungsbestätigung zusammen mit der Rechnung. Eine Anzahlung in Höhe von 15 % ist an die LHG als Inkassobevollmächtigte spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ausschließlich auf das in der Buchungsbestätigung angegebene zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn an die LHG erfolgen.
4.3 Sie erhalten nach Eingang der Restzahlung einen Voucher (Reisegutschein) den Sie nach Ankunft beim BHB vorlegen. Sollte Sie der Voucher/Reisegutschein nach Bezahlung nicht rechtzeitig vor Ihrer Abreise erreicht haben, so müssen Sie die Zahlung durch Ihre Buchungsbestätigung in Verbindung mit einem durch die Bank bestätigten Überweisungsträger nachweisen.
4.4 Sollte Ihre Buchung 24 Tage oder kürzer vor Reiseantritt getätigt werden, erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und leisten die vollständige Bezahlung beim BHB.
4.5 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt die LHG namens des BHB bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 10,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen unter Ziffer und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Haftung des BHB und der LHG
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
5.2 Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen während des Aufenthalts lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
5.4 Die LHG haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
6. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an die LHG zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.
7. Gerichtsstand, Verjährung, Sonstiges
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.3 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
7.4 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des BHB vereinbart.
7.5 Für Klagen der LHG, bzw. gegen die LHG gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
7.6 Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber der LHG aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. die LHG Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die LHG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

